Geschäftsführer
Uli ist Gründer und Geschäftsführer der eMinded. Seit er Mitte der 90er Jahre seine erste Website gebaut hat, ist er internetsüchtig. Das Online Marketing hat ihn 2007 in seinen Bann gezogen und seitdem nicht mehr losgelassen.
Seit dem 10. Januar ist nun schon die neue Google Penalty für Interstitials, welche das Nutzererlebnis stören können live. Wir sagen euch, wen es betrifft, wo es Ausnahmen gibt und welche Wirkung sich bisher feststellen lässt.
Google hat bereits im August angekündigt, Webseiten welche bei Aufruf zunächst einen Werbebanner im sichtbaren Bereich anzeigen, abzustrafen. Daher bezieht sich dieser Penalty auch „nur“ auf die mobilen Rankings. Hierbei baut der Penalty auf dem aktuellen App Intersitial Penalty auf, welcher Webseiten abstraft, die den Nutzer per Interstitial auffordern die jeweilige App zu installieren.
Im Grunde genommen schaut Google, ob der User auf einer Seite das vorfindet was er erwartet bzw. was ihm in den Suchergebnissen versprochen wurde. Wird nun der eigentliche Inhalt durch ein PopUp oder durch eine vorgeschaltete Seite verdeckt und muss diese erst weggeklickt werden, ist dies ein ausschlaggebender Grund für eine Abstrafung. Dies stellt Google auch an den folgenden Beispielen dar:
Here are some examples of techniques that make content less accessible to a user:
Quelle: https://webmasters.googleblog.com/2016/08/helping-users-easily-access-content-on.html
Ja, die gibt es! Manchmal ist es eben notwendig das der User vor dem eigentlichen Seiteninhalt auf zusätzliche Informationen hingewiesen wird. Das kann zum Beispiel aus rechtlicher Sicht erfolgen oder es kann sich auch um eine Login Abfrage handeln. Kleine Elemente sollen hingegen von der Penalty verschont bleiben. Anbei auch noch der originale Wortlaut von Google:
By contrast, here are some examples of techniques that, used responsibly, would not be affected by the new signal:
Quelle: https://webmasters.googleblog.com/2016/08/helping-users-easily-access-content-on.html
Das gute an dem aktuellen Penalty ist, dass nur die entsprechenden Seiten, auf welchen sich störende Inhalte befinden abgestraft werden. Es betrifft somit nicht die ganze Domain und wirkt außerdem wie bereits erwähnt ausschließlich in den mobilen Rankings. Webmaster brauchen also aktuell nicht zu fürchten, dass aufgrund von störenden Inhalten die komplette Domain Rankingverluste erleidet. Dennoch sollte der Penalty vor allem im Hinblick auf das Ausmaß des mobilen Traffics ernst genommen und die Rankings der entsprechenden Seiten beobachtet werden.
Momentan scheinen sich die Auswirkungen in Grenzen zu halten. Viele Webmaster sehen keine großartigen Veränderungen und andere wiederum berichten von starken Verlusten und einem eingehenden Fall im Traffic der einzelnen Seiten. Insgesamt scheint aber nach den ersten Ergebnissen der Drang nach Änderungen in der aktuellen Vorgehensweise bei vielen Webmaster gering zu sein.
Dennoch sollte noch abgewartet und die jeweiligen Rankings weiter aufmerksam beobachtet werden. Viele Updates von Google lassen auch gerne etwas auf sich warten. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Google selbst die Stellschrauben noch etwas fester anzieht wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellen sollte
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Uli ist Gründer und Geschäftsführer der eMinded. Seit er Mitte der 90er Jahre seine erste Website gebaut hat, ist er internetsüchtig. Das Online Marketing hat ihn 2007 in seinen Bann gezogen und seitdem nicht mehr losgelassen.
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